Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einem wegweisenden Urteil bestätigt, dass der Bundesverfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen ‚Verdachtsfall‘ einstufen darf. Die Entscheidung erging aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte, dass die Partei potenziell gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen und das Demokratieprinzip verstoßen könnte.
Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde die Beschwerde der AfD gegen die Nichtzulassung abgewiesen. Die Partei wurde zur Revision nicht zugelassen, da keine neuen Gründe vorlagen. Somit bleibt die Einstufung als rechtsextremistischer ‚Verdachtsfall‘ rechtskräftig bestehen.
Das Verfahren zur Einstufung als ‚gesichert extremistisch‘ ist hingegen noch in Bearbeitung und wird separat behandelt. Die AfD muss somit weiterhin mit Überwachungsmaßnahmen rechnen, da der Status als ‚Verdachtsfall‘ nicht aufgehoben werden konnte. Die endgültige Entscheidung über den status als ‚gesichert extremistisch‘ bleibt noch aus und wird interessierten Beobachtern Spannung bereiten.