Die Bundesregierung plant, Geflüchtete aus der Ukraine künftig mit Asylleistungen anstatt mit Bürgergeld zu unterstützen. Der Entwurf der Regelung zeigt, dass dies praktisch zu keinen Einsparungen führt. Diese Neuregelung der staatlichen Leistungen für Flüchtlinge aus der Ukraine betrifft Personen, die seit dem 1. April 2025 eingetroffen sind.
Unter der bisherigen Sonderregelung über die Massenstromrichtlinie erhielten ukrainische Geflüchtete Bürgergeld. Mit der aktuellen Änderung entfällt die Notwendigkeit von Asylanträgen für diese Personengruppe. Trotz der Umstellung wird der Effekt auf die Einsparungen als nahezu null betrachtet, da zusätzliche Kosten für die Asylleistungen auf 1,375 Milliarden Euro geschätzt werden. Diskussionen in der Koalition über die Maßnahmen sind weiterhin im Gange, da die Implementierung der neuen Regulierungen auf die Zustimmung verschiedener Regierungsgremien wartet.
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