Das Bundesverfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass auch die Durchsuchung von Zimmern in Asylbewerberheimen einer richterlichen Anordnung bedarf. Dieser Beschluss folgte auf die erfolgreiche Klage eines Mannes aus Guinea, dessen Zimmer von der Polizei ohne richterlichen Beschluss durchsucht worden war.
Die Entscheidung betont das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und legt rechtliche Anforderungen für Durchsuchungen in sensiblen Bereichen wie Asylbewerberheimen fest. Das Gericht stellte klar, dass ein Zimmer in einem solchen Heim als geschützte Wohnung anzusehen ist und die Polizei in der Regel einen Durchsuchungsbeschluss eines Richters einzuholen hat.
Die Bedeutung präventiver Richterkontrolle bei sensiblen Grundrechten wie dem Schutz der Wohnung wird hervorgehoben, um Grundrechtsverletzungen zu vermeiden. Es wird darauf verwiesen, dass Behörden künftig vor Durchsuchungen in privaten Zimmern Beschlüsse von Richtern beantragen sollten, um die Grundrechte der Bürger zu wahren.

