Dienstag, 02.09.2025

Bundesarbeitsministerin Bas führt Tariftreuegesetz ein: Nur noch Aufträge für firmen, die Tarif bezahlen

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Die Bundesarbeitsministerin Bas hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif bezahlen. Das Ziel dieses Tariftreuegesetzes ist es, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und Lohn-Dumping zu verhindern. Unternehmen, die öffentliche Aufträge ab 50.000 Euro erhalten möchten, müssen tarifliche Standards einhalten, einschließlich Regelungen zu Urlaub, Ruhezeiten und Weihnachtsgeld. Sogar Subunternehmen sind dazu verpflichtet, sich an die Tariftreue zu halten. Selbst Start-Ups, die Aufträge von mindestens 100.000 Euro erhalten, sind von dieser Regelung betroffen.

Ein zentrales Anliegen des Gesetzes ist es, Lohn-Dumping mit Steuergeldern zu unterbinden. Aus diesem Grund wird eine neue Prüfstelle eingerichtet, um die Einhaltung der Standards zu überwachen und bei Verstößen Strafen zu verhängen. Das Gesetz soll bereits im August verabschiedet werden, um sicherzustellen, dass öffentliche Gelder nur an Unternehmen fließen, die faire Arbeitsbedingungen bieten und gerechte Löhne zahlen.

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