Der Verbandschef der deutschen Kassenärzte, Andreas Gassen, hat einen Vorschlag zur Änderung der aktuellen Krankschreibungsregelung vorgelegt. Er fordert, dass Arbeitnehmer erst ab dem vierten oder fünften Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beantragen können. Diese Maßnahme soll dazu dienen, unnötige Arztbesuche zu vermeiden und das Gesundheitssystem zu entlasten.
Bisher war es möglich, dass Arbeitgeber bereits ab dem ersten oder zweiten Krankheitstag eine Krankschreibung verlangen konnten. Durch die neue Regelung könnten laut Schätzungen jährlich 1,4 Millionen Arbeitsstunden und 100 Millionen Euro eingespart werden. Es ist bekannt, dass etwa 35 Prozent der Krankschreibungen eine Gesamtdauer von höchstens drei Tagen haben.
Die Schlussfolgerung aus diesem Vorschlag liegt darin, dass eine spätere Krankschreibung das Gesundheitswesen effizienter machen und die Anzahl unnötiger Arztbesuche reduzieren könnte. Dies würde auch dazu führen, dass Arbeitnehmer eine verantwortungsvolle Selbstbeurteilung vornehmen und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihren eigentlichen Wert wiedererlangen sollten.

