Vor dem Bundesverwaltungsgericht wird aktuell über die Frage verhandelt, ob Beitragszahler den Rundfunkbeitrag verweigern können, weil sie das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als zu einseitig empfinden. Eine Klägerin aus Bayern hat den Bayerischen Rundfunk verklagt und argumentiert, dass es an Meinungsvielfalt mangelt.
Der Bayerische Rundfunk weist die Vorwürfe als unbegründet zurück und verweist auf die vorhandene Perspektivenvielfalt und Debattenkultur in den Sendungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Bisher wurden die Klagen von Gerichten abgewiesen, da sie betonen, dass die Kontrolle der Programmvielfalt nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision zugelassen, um zu klären, ob die Verwaltungsgerichte Kläger auf die Programmbeschwerde beim Rundfunkrat verweisen können oder selbst prüfen müssen, ob der Rundfunkbeitrag gerechtfertigt ist. Das Urteil dieses Gerichts wird voraussichtlich wichtige Auswirkungen auf zukünftige Klagen gegen den Rundfunkbeitrag haben und möglicherweise die rechtlichen Hürden für erfolgreiche Klagen definieren.

