Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat rechtliche Schritte gegen Easyjet und zwei weitere Fluggesellschaften eingeleitet. Der Grund für die Klage sind die als unzulässig eingestuften Handgepäck-Gebühren, die nach Ansicht des vzbv gegen EU-Recht verstoßen. Es wird bemängelt, dass die Airlines nicht ausreichend angemessenes Handgepäck ohne zusätzliche Kosten befördern.
Die aktuell inkludierten Handgepäckpreise decken oft nur ein minimales Gepäckstück ab, während für größeres oder zusätzliches Handgepäck Passagiere zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Die Klagen wurden eingereicht, um gegen unzulässige Gebühren und vermeintliche Verbrauchertäuschung vorzugehen.
Die Verbraucherzentrale fordert daher klar definierte Standards und Maße für kostenfreies Handgepäck. Sie betont die essenzielle Bedeutung des Handgepäcks als unverzichtbaren Bestandteil einer jeden Flugreise.
Verbraucherschützer sehen die Erhebung von Handgepäck-Gebühren als klaren Verstoß gegen geltendes EU-Recht und fordern verstärkten Schutz der Passagiere vor versteckten Kostenfallen. Die laufende Klage und die Forderungen nach einheitlichen Standards für kostenfreies Handgepäck sind Teil einer länderübergreifenden Initiative zur Stärkung der Rechte von Flugreisenden.