Ein Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er an einer Sitzblockade gegen Abtreibungsgegner teilgenommen hatte. Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch, dass die Sitzblockade unter die Versammlungsfreiheit fällt, obwohl sie strafbar war. Der Kläger hatte auf eine klarere Definition des Begriffs ‚grobe Störung‘ gedrängt, was vom Gericht jedoch nicht entsprochen wurde. Es wurde hervorgehoben, dass die Versammlungsfreiheit, auch in der digitalen Ära, von fundamentaler Bedeutung ist.
Die Entscheidung unterstreicht, dass die Versammlungsfreiheit auch das Recht auf Sitzblockaden als Ausdruck freier Meinungsäußerung schützt. Dabei wurde das Interesse der Abtreibungsgegner an der Ausübung ihrer Versammlungsrechte vom Gericht priorisiert, was eine Abwägung von verschiedenen Interessen verdeutlicht.

