Ein neues Gesetz wurde vom Bundestag verabschiedet, um die Rückgabe von Elektrogeräten und E-Zigaretten zu erleichtern. Der Handel soll verpflichtet werden, Rückgabestellen einheitlich zu kennzeichnen, um Kunden besser über die Entsorgung von Elektrogeräten zu informieren. Ziel ist es, eine bessere Kreislaufwirtschaft zu etablieren und die Sammelquoten für wertvolle Ressourcen zu steigern.
Im Rahmen des Gesetzes sollen kommunale Wertstoffhöfe konkretere Vorgaben zur Entsorgung erhalten und geschultes Personal wird eingesetzt, um alte Elektrogeräte am Wertstoffhof korrekt zu sortieren. Besonders im Fokus steht auch die Rücknahme von E-Zigaretten, die vermehrt gesammelt und nicht mehr im Restmüll landen sollen. Es besteht eine Rücknahmepflicht für E-Zigaretten unabhängig von einem Neukauf.
Das neue Gesetz hat das Ziel, die Recycling-Bemühungen für Elektrogeräte und E-Zigaretten zu verstärken, um die Umweltbelastung zu verringern und die Kreislaufwirtschaft voranzutreiben. Es strebt eine einheitliche Rückgabepflicht im Handel an, verbesserte Informationsweitergabe an Verbraucher und eine effizientere Rücknahme von Elektrogeräten und E-Zigaretten. Darüber hinaus wird die mögliche Einführung eines Verbots für Einweg-E-Zigaretten diskutiert.

