Der Bundestag hat einen neuen Anlauf gestartet, um drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht zu besetzen. In diesem Wahlverfahren spielen die demokratische Legitimation und die Unabhängigkeit des Gerichts eine entscheidende Rolle.
Die Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht wird durch den Bundestag und den Bundesrat gemeinsam durchgeführt, wobei jede Institution die Hälfte der Richter wählt. Das Wahlverfahren erfolgt in zwei Schritten: zunächst eine Vorauswahl durch den Richterwahlausschuss und anschließend die Wahl im Plenum des Bundestags. Um als Bundesverfassungsrichter tätig zu werden, müssen die Kandidaten bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, darunter ein Mindestalter von 40 Jahren und zwei Juristische Staatsexamina.
Die unterschiedlichen Erfahrungen der Richter am Gericht werden als bedeutend angesehen, da sie die Vielfalt der Entscheidungen und Perspektiven beeinflussen. Die politische Einflussnahme bei der Richterauswahl ist darauf ausgerichtet, die demokratische Legitimation des Bundesverfassungsgerichts sicherzustellen. Die Amtszeit eines Bundesverfassungsrichters beträgt zwölf Jahre und beinhaltet keine Möglichkeit zur Wiederwahl.
Die Zielsetzung einer Zweidrittelmehrheit bei der Richterwahl am Bundesverfassungsgericht strebt einen breiten Konsens und eine überparteiliche Besetzung des Gerichts an. Nach gescheiterten Wahlen wurden Diskussionen über potenzielle Reformen des Wahlverfahrens angeregt, um die Effizienz und Transparenz des Auswahlprozesses zu verbessern.

