Das Oberlandesgericht Koblenz steht vor einer erneuten Herausforderung in Bezug auf die Verurteilung einer IS-Rückkehrerin. Nadine K. wurde im Juni 2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt, nachdem sie nach Syrien gereist und dem IS beigetreten war. Gemeinsam mit ihrem Mann hielt sie eine jesidische Frau als Sklavin und führte Misshandlungen durch. Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch teilweise geändert und eine Neuverhandlung über das Strafmaß angeordnet, da Rechtsfehler festgestellt wurden. Insbesondere wurde der Vorwurf der Beihilfe zum Völkermord teilweise revidiert.
Die Diskussion um die Rolle von Nadine K. bei der Beihilfe zum Völkermord bleibt bestehen, während das Oberlandesgericht Koblenz erneut über die Strafzumessung entscheiden muss. Die Entscheidung des BGH wirft ein neues Licht auf den Fall und wirft Fragen nach Gerechtigkeit und angemessener Strafe auf.

